Das Thema Fahrradverkehrspolitik nimmt einen großen Teil unserer Arbeit ein, weitere Themen sind:
Die wir hier vorstellen, in einem Newsletter berichtet unser Kreisverband über Neuigkeiten aus Waltrop und dem Vest Recklinghausen.
Mit unseren Codieraktionen treten wir schon seit Jahren mit der Polizei erfolgreich gegen den Fahrraddiebstahl an.
Unsere aktuellen Termine finden Sie immer hier. Bitte beachten Sie die wechselnden Veranstaltungsorte.
Wer sein Fahrrad bei uns codieren lässt, schlägt potenzielle Diebe in die Flucht, denn die Codierung zeigt sofort, wem das Fahrrad wirklich gehört.
Erfahrungsgemäß werden viele gestohlene Fahrräder kurz benutzt und irgendwo abgelegt. Wenn solch ein Fahrrad codiert ist, kann es seinem rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben werden.
Eine Zahl aus Marl belegt die Wirksamkeit der Codierung: Von ca. 4.000 Fundrädern in den letzten 10 Jahren war nur ein Fahrrad codiert.
Allerdings: Das Codieren eines Fahrrades ersetzt nicht das korrekte Abschließen beim Parken.
ADFC-Mitglieder erhalten die Codierung zu ermäßigten Preisen. Ihren persönlichen Code können Sie hier ermitteln.
Preise für die Codierung:
| Fahrrad | 15,00 € |
| Fahrrad (ADFC -Mitglied) | 10,00 € |
| Familien (ab 2 Erwachsene, 2 Kinder) | 25,00 € |
| Familien (ab 2 Erwachsene, 2 Kinder) Nichtmitglieder | 40,00 € |
Bitte den Personalausweis und den Kaufbeleg mitbringen!
Unsere aktuellen Termine finden Sie immer hier
Koordinator:
Frank Ottmüller
Tel: 02305 35002
Mobil: 0172 5305633
codieren(..at..)adfc-kvre.de
E-Bikes (Pedelec 25) sind weiterhin die meistverkauften Fahrräder in Deutschland.
Leider sind jedoch auch immer mehr E-Biker und E-Bikerinnen an Verkehrsunfällen beteiligt, nicht selten mit erheblichen gesundheitlichen Folgen.
Der ADFC Vest Recklinghausen leistet deshalb einen Beitrag zur Verkehrssicherheit und bietet ein Fahrsicherheitstraining „E-Bike fahren - aber sicher!“ an.
Wir vermitteln den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in einer zweistündigen Kompakteinheit den kompetenten Umgang mit dem eigenen E-Bike in Theorie und Praxis.
Spaß und Freude beim E-Bike – Fahren, sowie die sichere und unfallfreie Teilnahme am Straßenverkehr, stehen dabei im Vordergrund.
Zurzeit bieten wir Trainings in den Städten Recklinghausen und Dorsten an, wir arbeiten daran das Angebot auch in anderen Städten im Kreis RE anzubieten.
Für weitere Informationen, Anmeldung oder individuelle Lösungen zum Fahrsicherheitstraining sowie für Fragen rund um’s E-Bike nehmt bitte Kontakt mit uns auf.
Firmeninhaber und Behörden:
Der ADFC Vest Recklinghausen bietet Firmeninhabern und Behörden, die ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei der Anschaffung eines E-Bikes mittels JOBRAD unterstützen, ein zielgruppenorientiertes Fahrsicherheitstraining „vor Ort“, also im betrieblichen/behördlichen Umfeld an.
Kontakt:
Mail: fst [at] adfc-kvre.de
Ein weiteres Angebot sind unsere geführten Radtouren, die von ausgebildeten Radtourenleitern in den einzelnen Ortsgruppen angeboten werden.
Hier unterscheiden wir zwischen Halbtages, Tages - und Mehrtagestouren nicht zu vergessen sind auch die Feierabendtouren.
Die Touren starten an vorher bekanntgegebenen Startpunkten und in der Regel führt der Tourenleiter*in die Radfahrer*innen auch wieder zum Ausgangspunkt zurück.
Für die Halbtages, Tages - und Feierabendtouren ist i.d. Regel keine Anmeldung vonnöten man kommt mit seinem verkehrstüchtigen Fahrrad zum Treffpunkt, dort freut sich der Tourenleiter*in auf euch und gibt alle wichtigen Informationen an die Teilnehmer weiter.
Mehrtagestouren sind anmeldepflichtig, nach erfolgreicher Anmeldung wird alles weitere bekannt gegeben.
Hier können sich Radfahrende zu unseren Angebotenen Radtouren informieren:
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 240.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.
weiterlesenRadfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein.
Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen und Ökostrom-Unternehmen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.
weiterlesenWie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.
weiterlesenMenschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.
weiterlesenDie Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.
weiterlesenJa. Der ADFC hat sich mit der Firma Pergande & Pöthe einen seriösen und erfahrenen Partner ins Boot geholt. Der aus dem Hause P&P stammende Versicherungstarif „SofortschutzPLUS“ wurde individuell auf die Wünsche und Bedürfnisse der ADFC-Mitglieder angepasst und bietet eine umfangreiche Deckung zum kleinen Beitrag.
weiterlesenDas Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
weiterlesenWir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.
weiterlesenMit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.
Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.
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